Steuerliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen für Jungunternehmer

Unsere Weiterbildung für Jungunternehmer führen wir an verschiedenen Standorten unter anderem in Hamburg, Göttingen, Hannover und Kassel durch. Das Existenzgründerseminar hat die beiden Schwerpunkte betriebswirtschaftliche und steuerliche Grundlagen sowie Vertrieb und Kommunikation. Im Folgenden wollen wir den Teil “Betriebswirtschaftliche und steuerliche Grundlagen” etwas näher beleuchten. Wann die Seminare an den angegebenen Orten jeweils stattfinden, können Sie hier entnehmen. Oben rechts finden Sie die nächsten Termine jeweils für Kassel, Göttingen, Hannover und Hamburg.

Weiterbildung für Jungunternehmer: Ziele des Seminars

Gründer müssen steuerliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen ihres Geschäfts kennen. Es geht darum, dass sie die eigene unternehmerische Tätigkeit steuerlich richtig einordnen und die damit verbundenen Konsequenzen gut verstehen. Es gibt für Gewerbetreibende und Freiberufler verschiedene relevante Steuerarten und hierfür wiederum einen bestimmten verfahrensrechtlichen Umgang. Eng damit verknüpft sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse, ohne die ein Unternehmen nicht erfolgreich geführt werden kann. Behandelt werden unter anderem häufige Fehler bei Existenzgründungen, die richtige Wahl der Rechtsform inklusive der daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen, verschiedene Steuerarten, der Unterschied zwischen Einkünften aus Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit, die Steuerarten im Detail sowie die betriebswirtschaftliche Planung.

Steuerliche Grundlagen: Welche Steuerarten gibt es?

Selbstständige zahlen wie jeder Steuerbürger die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer außer bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und als Gewerbetreibende auch die Gewerbesteuer. Freiberufler sind von Letzterer befreit. Die Abgrenzung der Tätigkeit als gewerbliche oder freiberufliche ist oftmals sehr schwierig und mit vielen Unsicherheiten verbunden. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Einkommen ab und steigt durch die Steuerprogression prozentual mit diesem bis zum Spitzensteuersatz, wobei die Berechnung kompliziert ist und sich genau nur mit Tabellen ermitteln lässt. Steuerpflichtig werden Einkünfte erst sofern Sie das steuerliche Existenzminimum übersteigen. Selbstständige machen ihre beruflichen Kosten vollständig steuerlich geltend, was eine genaue Buchführung und das Aufbewahren aller Rechnungen erfordert. Ein wichtiges Thema ist hierbei die veränderte Kostenstruktur bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern der Online-Wirtschaft. Sie können beispielsweise, wenn sie von daheim aus arbeiten, in hohem Umfang ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen, jedoch in der Regel keine Kosten für ein Fahrzeug, da sie dieses meistens beruflich nicht verwenden.

Rücklagenbildung für Steuern

Für ihre Steuern und auch für Liquiditätsengpässe müssen Unternehmer dringend Rücklagen bilden. Das ist ein weiterer Schwerpunkt der Weiterbildung für Jungunternehmer in Hamburg, Göttingen, Hannover und Kassel. Die Rücklagenbildung sollte geplant erfolgen. Die meisten Banken bieten zu einem Geschäftskonto ein Tagesgeldkonto an, das zwar heutzutage nur sehr niedrig verzinst wird, jedoch die wichtige Funktion erfüllt, einen festen Betrag pro Monat dort zu parken. Gerade im ersten und zweitem Jahr der unternehmerischen Tätigkeit ist das extrem wichtig, denn die erste Steuerabrechnung erfolgt oft erst über ein oder zwei Jahre nach der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine erhebliche Steuersumme aufgelaufen, die dann auf einmal zu entrichten ist. Künftig werden die Unternehmer zu quartalsweisen oder monatlichen Vorauszahlungen verpflichtet (je nach Umsatz), doch im ersten und zweiten Jahr ist striktes Ansparen der Steuer die Devise – sonst droht das Ende des Start-ups wegen einer nicht zu bewältigenden Steuerforderung.

Buchführungspflicht vs. Einnahme-Überschuss-Rechnung

Gewerbetreibende sind bei einem Umsatz über 600.000 € oder einem Gewinn über 60.000 € jeweils pro Jahr buchführungspflichtig. Unter diesen Grenzen genügt dem Finanzamt in der Regel eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Auch das HGB sieht eine Buchführungspflicht für Kaufleute vor, wobei die Art und der Umfang des Geschäftsbetriebes betrachtet werden. Einige Kriterien sind dafür unter anderem die Aufnahme von Kredite, der Umfang des Personals, die Maschinenausstattung, das Betriebsvermögen und die Standorte.

Umsatzsteuer

Wenn Gründer für sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wird die Umsatzsteuer bei ihnen nicht erhoben. Möglich ist dies, wenn der Umsatz im letzten Geschäftsjahr 17.500 € nicht überstiegen hat. Diese Regelung hat den Vorteil einer starken verwaltungstechnischen Entlastung, jedoch den Nachteil, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer, die er selbst auf bestimmte Ausgaben zahlt, nicht geltend machen kann. Er darf auch von seinen Kunden keine Umsatzsteuer verlangen. Wer die Umsatzsteuer vereinnahmen und entrichten muss, ist zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Die Finanzverwaltung bietet dafür kostenlos die Software ELSTER an. Es gibt aber auch noch weitere Lösungen am Markt. Inzwischen verlangt das Finanzamt für alle Arten der Steuererklärung eine elektronische Meldung. Es sind hiervon nur wenige Ausnahmen zulässig. Zu diesem Bereich, zu den verschiedenen Umsatzsteuersätzen und den möglichen Umsatzsteuerbefreiungen schulen wir Sie ebenfalls. Weitere Themen sind die Gewerbe- und die Körperschaftssteuer sowie betriebswirtschaftliche Grundlagen, wie die Planungskalkulation, wichtige Kennzahlen, die Liquiditätsplanung und die Deckungsbeitragsrechnung.